Unterlassungserklärung
Meist wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Sie bindet Sie oft lebenslang und löst bei jedem Verstoß eine Vertragsstrafe aus – der Wortlaut sollte nie ungeprüft übernommen werden.
Markenrecht · Abmahnung
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Eine markenrechtliche Abmahnung setzt oft kurze Fristen und fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Vorschnelles Unterschreiben – aber auch Ignorieren – kann teuer werden. Wir prüfen für Sie, ob die Vorwürfe berechtigt sind und wie Sie richtig reagieren.
Mit einer Abmahnung macht ein Markeninhaber geltend, dass Sie sein Kennzeichen unbefugt genutzt haben. Diese vier Bausteine finden sich in fast jedem Schreiben:
Meist wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Sie bindet Sie oft lebenslang und löst bei jedem Verstoß eine Vertragsstrafe aus – der Wortlaut sollte nie ungeprüft übernommen werden.
Abmahnungen setzen typischerweise eine Frist von wenigen Tagen. Sie ist ernst zu nehmen, lässt sich aber häufig verlängern. Eine fristgerechte, aber inhaltlich geprüfte Reaktion ist entscheidend.
Gefordert werden Anwaltskosten nach einem Gegenstandswert, oft zusätzlich Auskunft und Schadensersatz. Höhe und Berechtigung dieser Forderungen sind regelmäßig angreifbar.
Nicht jede Abmahnung ist begründet. Prioritätsälteres Recht, fehlende Verwechslungsgefahr, Erschöpfung oder Verjährung können die Forderung ganz oder teilweise entfallen lassen.
Ruhe bewahren – aber die Frist nicht verstreichen lassen. Diese Orientierung hilft in den ersten Stunden nach Erhalt der Abmahnung.
Was eine markenrechtliche Abmahnung wirklich bedeutet und wie Sie besonnen und richtig reagieren – im Video kompakt erklärt.
Laden Sie das Abmahnschreiben als PDF hoch. Wir sichten das Dokument und melden uns mit einer ersten Einschätzung bei Ihnen. Die Übermittlung ist unverbindlich.
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Das Dokument wird strukturiert erfasst und für die anwaltliche Prüfung aufbereitet.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu Berechtigung, Fristen und Kosten.
Auf Wunsch übernehmen wir die fristgerechte Reaktion und Ihre Verteidigung.
Ihre Unterlagen werden von erfahrenen Fachleuten im gewerblichen Rechtsschutz gesichtet – mit ingenieurwissenschaftlichem, juristischem und richterlichem Hintergrund.
Patentanwalt, Gründer der Kanzlei
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing., zweifacher LL.M., zweifacher MBA. Vereint Ingenieurwissen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Qualifikation und veröffentlicht regelmäßig zu Marken-, Patent- und Designrecht.
Berater, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht
Berät das Team direkt und bringt seine langjährige richterliche Innenperspektive auf Verfahren des gewerblichen Rechtsschutzes in die Mandatsarbeit ein.
Patentanwaltsfachangestellte
Zuständig für Kanzleiverwaltung und Verfahrensbetreuung und erste Ansprechpartnerin für organisatorische Anliegen der Mandanten.
Die Kanzlei veröffentlicht regelmäßig zu Marken- und Patentrecht. Eine Auswahl der Publikationen – besonders relevant, wenn Sie Marken selbst verstehen und schützen möchten.
Nicht ungeprüft. Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit gefasst und binden Sie mit einer Vertragsstrafe dauerhaft. Ist der Anspruch berechtigt, lässt sich die Erklärung meist auf ein angemessenes Maß abändern (modifizierte Unterlassungserklärung).
Reagieren Sie nicht, kann der Abmahnende eine einstweilige Verfügung beantragen oder Klage erheben. Das ist in der Regel deutlich teurer als eine fristgerechte, geprüfte Reaktion. Die Frist lässt sich häufig verlängern – wichtig ist, dass Sie überhaupt reagieren.
Nein. Ob und in welcher Höhe Abmahnkosten zu erstatten sind, hängt von der Berechtigung der Abmahnung und vom angesetzten Gegenstandswert ab. Beides ist regelmäßig angreifbar, insbesondere bei überhöhten Streitwerten.
Nach dem Upload prüfen wir Ihre Unterlagen und melden uns kurzfristig. Bitte geben Sie die im Schreiben genannte Frist an, damit wir die Dringlichkeit einordnen können.
Ja. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt, und Ihre Unterlagen werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Der Upload ist unverbindlich und begründet noch kein Mandat.
Sie erreichen die Meitinger Patentanwalts GmbH direkt – auch ohne Upload.
E-Mail an die KanzleiHinweis: Die Inhalte dieser Seite sowie eine automatisierte Sichtung des hochgeladenen Dokuments dienen der Vorbereitung und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Ein Mandatsverhältnis kommt erst durch ausdrückliche Beauftragung zustande.