Markenrecht · Abmahnung

Abmahnung aus einer Marke erhalten?

Laden Sie das Abmahnschreiben hoch und erhalten Sie eine erste Einschätzung – schnell, vertraulich und durch erfahrene Patent- und Markenanwälte.

Eine markenrechtliche Abmahnung setzt oft kurze Fristen und fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Vorschnelles Unterschreiben – aber auch Ignorieren – kann teuer werden. Wir prüfen für Sie, ob die Vorwürfe berechtigt sind und wie Sie richtig reagieren.

  • Deutscher und europäischer Patentanwalt
  • Spezialisiert auf Marken- und Kennzeichenrecht
  • Schnelle Rückmeldung bei knappen Fristen
  • Vertrauliche Prüfung Ihrer Unterlagen
  • Klare Handlungsempfehlung

Was eine Markenabmahnung bedeutet

Mit einer Abmahnung macht ein Markeninhaber geltend, dass Sie sein Kennzeichen unbefugt genutzt haben. Diese vier Bausteine finden sich in fast jedem Schreiben:

Unterlassungserklärung

Meist wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Sie bindet Sie oft lebenslang und löst bei jedem Verstoß eine Vertragsstrafe aus – der Wortlaut sollte nie ungeprüft übernommen werden.

Kurze Frist

Abmahnungen setzen typischerweise eine Frist von wenigen Tagen. Sie ist ernst zu nehmen, lässt sich aber häufig verlängern. Eine fristgerechte, aber inhaltlich geprüfte Reaktion ist entscheidend.

Kostenforderung

Gefordert werden Anwaltskosten nach einem Gegenstandswert, oft zusätzlich Auskunft und Schadensersatz. Höhe und Berechtigung dieser Forderungen sind regelmäßig angreifbar.

Berechtigt oder nicht?

Nicht jede Abmahnung ist begründet. Prioritätsälteres Recht, fehlende Verwechslungsgefahr, Erschöpfung oder Verjährung können die Forderung ganz oder teilweise entfallen lassen.

So reagieren Sie richtig

Ruhe bewahren – aber die Frist nicht verstreichen lassen. Diese Orientierung hilft in den ersten Stunden nach Erhalt der Abmahnung.

Das sollten Sie tun

  • Die genannte Frist notieren und ernst nehmen.
  • Das vollständige Schreiben inkl. Anlagen sichern.
  • Die beanstandete Nutzung vorläufig dokumentieren (Screenshots, Belege).
  • Fachlichen Rat einholen, bevor Sie etwas unterschreiben oder zahlen.

Das sollten Sie vermeiden

  • Die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben.
  • Die geforderten Kosten sofort und ungeprüft zahlen.
  • Die Abmahnung ignorieren – es droht eine einstweilige Verfügung.
  • Beweise löschen oder die beanstandeten Inhalte kommentarlos verändern.

Abmahnung wegen Markenverletzung – richtig reagieren

Was eine markenrechtliche Abmahnung wirklich bedeutet und wie Sie besonnen und richtig reagieren – im Video kompakt erklärt.

Abmahnung hochladen & Ersteinschätzung anfordern

Laden Sie das Abmahnschreiben als PDF hoch. Wir sichten das Dokument und melden uns mit einer ersten Einschätzung bei Ihnen. Die Übermittlung ist unverbindlich.

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🔒 Verschlüsselte Übertragung. Ihre Unterlagen werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

Ablauf der Ersteinschätzung

  1. 1

    Hochladen

    Sie laden das Abmahnschreiben als PDF hoch und hinterlassen Ihre Kontaktdaten.

  2. 2

    Sichtung

    Das Dokument wird strukturiert erfasst und für die anwaltliche Prüfung aufbereitet.

  3. 3

    Einschätzung

    Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu Berechtigung, Fristen und Kosten.

  4. 4

    Reaktion

    Auf Wunsch übernehmen wir die fristgerechte Reaktion und Ihre Verteidigung.

Wer Ihre Abmahnung prüft

Ihre Unterlagen werden von erfahrenen Fachleuten im gewerblichen Rechtsschutz gesichtet – mit ingenieurwissenschaftlichem, juristischem und richterlichem Hintergrund.

Dr. Thomas H. Meitinger

Dr. Thomas H. Meitinger

Patentanwalt, Gründer der Kanzlei

Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing., zweifacher LL.M., zweifacher MBA. Vereint Ingenieurwissen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Qualifikation und veröffentlicht regelmäßig zu Marken-, Patent- und Designrecht.

Dr. Winfried Maier

Dr. Winfried Maier

Berater, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht

Berät das Team direkt und bringt seine langjährige richterliche Innenperspektive auf Verfahren des gewerblichen Rechtsschutzes in die Mandatsarbeit ein.

Julia Haaser

Julia Haaser

Patentanwaltsfachangestellte

Zuständig für Kanzleiverwaltung und Verfahrensbetreuung und erste Ansprechpartnerin für organisatorische Anliegen der Mandanten.

Häufige Fragen zur Markenabmahnung

Muss ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nicht ungeprüft. Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit gefasst und binden Sie mit einer Vertragsstrafe dauerhaft. Ist der Anspruch berechtigt, lässt sich die Erklärung meist auf ein angemessenes Maß abändern (modifizierte Unterlassungserklärung).

Was passiert, wenn ich die Frist verstreichen lasse?

Reagieren Sie nicht, kann der Abmahnende eine einstweilige Verfügung beantragen oder Klage erheben. Das ist in der Regel deutlich teurer als eine fristgerechte, geprüfte Reaktion. Die Frist lässt sich häufig verlängern – wichtig ist, dass Sie überhaupt reagieren.

Sind die geforderten Kosten immer berechtigt?

Nein. Ob und in welcher Höhe Abmahnkosten zu erstatten sind, hängt von der Berechtigung der Abmahnung und vom angesetzten Gegenstandswert ab. Beides ist regelmäßig angreifbar, insbesondere bei überhöhten Streitwerten.

Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung?

Nach dem Upload prüfen wir Ihre Unterlagen und melden uns kurzfristig. Bitte geben Sie die im Schreiben genannte Frist an, damit wir die Dringlichkeit einordnen können.

Ist die Übermittlung vertraulich?

Ja. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt, und Ihre Unterlagen werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Der Upload ist unverbindlich und begründet noch kein Mandat.

Lieber persönlich sprechen?

Sie erreichen die Meitinger Patentanwalts GmbH direkt – auch ohne Upload.

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seite sowie eine automatisierte Sichtung des hochgeladenen Dokuments dienen der Vorbereitung und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Ein Mandatsverhältnis kommt erst durch ausdrückliche Beauftragung zustande.